Update DLT-Gesetz: Der Ständerat entscheidet ebenfalls einstimmig

Am 10. September 2020 hat der Ständerat (als Zweitrat) die Vorlage zur Änderung von insgesamt zehn bestehenden Bundesgesetzen im Zivil- und Finanzmarktrecht (DLT-Gesetz) ebenfalls einstimmig angenommen.

Wir sind gespannt auf den nun folgenden Vernehmlassungsentwurf der Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV), der unter anderem auch die Schwellenwerte für die DLT-Handelssysteme enthalten wird. Beim Verfassen der Änderungen der FinfraV ist nun Fingerspitzengefühl gefragt: Es gilt die Voraussetzungen für DLT-Handelssysteme so zu definieren, dass interessierte Unternehmen eine reelle Chance haben, die Voraussetzungen für den Betrieb eines DLT-Handelssystems zu erfüllen.

Wir sind nun gespannt, wie der Bundesrat die Details zum DLT-Gesetz im Vernehmlassungsentwurf der FinfraV regelt.
— RA Sebastian Wälti

Wir werden Sie informieren, sobald der Vernehmlassungsentwurf der FinfraV publiziert wurde.

Die wesentlichsten Eigenschaften des DLT-Gesetzes haben wir bereits in einem früheren Newsbericht (DLT-Gesetz: Nationalrat stimmt Anpassungen des Bundesrechts zu) erläutert und wir gehen unverändert davon aus, dass die mit dem DLT-Gesetz beschlossenen Änderungen per Mitte 2021 in Kraft treten.


Für weitergehende Auskünfte im Bereich Blockchain/DLT-Recht wenden Sie sich bitte direkt an Dr. Hans Kuhn oder Sebastian Wälti.