Ab 01.01.2027: Pflicht zur elektronischen Eingabe im Rechtsverkehr im Kanton Zürich

Mit Inkrafttreten des revidierten Verwaltungsrechtspflegegesetzes des Kantons Zürich am 01.01.2027 werden neu die Ämter sowie das Verwaltungsgericht verpflichtet, ihre Akten elektronisch zu führen und untereinander auf elektronischem Weg zu verkehren. Weiter unterstehen neu gewisse Personenkreise der "digital only"-Pflicht. Was diese Änderungen für Unternehmen und Privatpersonen bedeuten, zeigen wir in diesem Beitrag auf.

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Urteilsbesprechung: Darlehen an eigenes Unternehmen - Massive Auswirkungen auf spätere Ergänzungsleistungen

Wer private Mittel in das eigene Unternehmen einbringt und später auf deren Rückzahlung verzichtet, geht ein sozialversicherungsrechtliches Risiko ein. Denn gemäss dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich gilt eine solche Finanzierung als «freiwilliger Vermögensverzicht» und kann einen Verlust des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen bedeuten.

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Das Akteneinsichtsrecht der Gläubiger im Nachlassverfahren

Gläubiger im Nachlassverfahren sind oft daran interessiert, an Informationen über die Tätigkeiten des Sachwalters und über den Nachlassschuldner zu gelangen. Dieser Beitrag soll vermitteln, welche Voraussetzungen und Schranken bei der Akteneinsicht nach Art. 295 Abs. 4 i.V.m. Art. 8a SchKG zu beachten sind und welche Akten eingesehen werden können. Ausserdem sollen weitere Möglichkeiten der Akteneinsicht aufgezeigt werden.

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Der Einkauf von KI-Lösungen und regulatorisches Dickicht

Bei der Beschaffung von KI-Lösungen stehen Einkäufer vor einem dynamischen Rechts- und Regulierungsumfeld mit zunehmenden Herausforderungen im Vertrags- und Datenschutzrecht sowie Auswirkungen der EU-Gesetzgebung. So steht nicht nur die Frage an, welche KI-Lösung beschafft werden soll und ob diese produktiv eingesetzt werden kann, sondern auch rechtliche Auswirkungen sollten bereits beim Beschaffungsvertrag berücksichtigt werden.

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Sven Kohlmeier
Persönliche Haftung im Konkurs einer Gesellschaft: Wann Verwaltungsräte für Sozialversicherungsbeiträge persönlich haften

Bei Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) haftet grundsätzlich nur die Gesellschaft selbst für ihre Schulden. Wird jedoch über eine AG oder eine GmbH der Konkurs eröffnet, so können insbesondere Verwaltungsräte, Geschäftsführer und faktische Organe unter bestimmten Umständen persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Dieser Beitrag thematisiert die persönliche Haftung von Verwaltungsräten im Konkurs einer Aktiengesellschaft für Sozialversicherungsbeiträge.

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Keine IP-Klausel im Arbeitsvertrag - kein Urheberrecht für Arbeitgeber

Fehlt im Arbeitsvertrag eine Intellectual-Property-Klausel, geht das Urheberrecht nicht automatisch an den Arbeitgeber über. Das kann für den Arbeitgeber unerwünschte Folgen haben, da er die Arbeitserzeugnisse beispielsweise nicht vollumfänglich nutzen kann oder vor Gericht keine Urheberrechtsverletzung geltend machen kann.

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Betreibung auf Konkurs bei öffentlich-rechtlichen Forderungen: Gesetzesänderung seit dem 1. Januar 2025

Seit dem 1. Januar 2025 ist es Gläubigern möglich, Unternehmen auch wegen öffentlich-rechtlicher Forderungen, beispielsweise aus Steuerforderungen, im Konkursweg zu betreiben. Dies stellt eine erhebliche Ausweitung der Konkursbetreibung dar und erhöht insbesondere für Unternehmen mit angespannten Liquiditätsverhältnissen das Risiko, in ein Konkursverfahren zu geraten.

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Wicki Partners AG ist Top Anwaltskanzlei 2025

Im Bilanz Ranking 2025 wurde Wicki Partners AG erneut als TOP Anwaltskanzlei in der Schweiz ausgezeichnet und bestätigt damit seine Positionierung als spezialisierte Wirtschaftskanzlei. Aus über 28’000 Empfehlungen von Kunden und Kollegen hat die Handelszeitung in Zusammenarbeit mit Statista die besten Kanzleien gekürt.

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Aktienrechtsrevision 2023 - Anpassungsbedarf bei den Statuten

Das neue Aktienrecht ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Die zweijährige Übergangsfrist läuft Ende 2024 aus. Unternehmen haben noch bis Ende 2024 Zeit, ihre Statuten an die neuen Bestimmungen anzupassen. Dieser Artikel beleuchtet, welche Gesellschaften davon betroffen sind, welche Handlungen vor Ablauf der Übergangsfrist vorzunehmen sind und was die Konsequenzen sind, falls die erforderlichen Anpassungen der Statuten ausbleiben.

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Rahel Meier
AI-Act: Was Schweizer Unternehmen jetzt tun müssen und was nicht

Die Schweiz ist bekanntlich kein EU-Land, dennoch haben EU-Regelungen teilweise erhebliche Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen. Ein besonders aktuelles Beispiel ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), deren Einfluss im neuen Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) deutlich wird. Nun steht ein weiteres bedeutendes EU-Gesetz im Fokus: der AI-Act.

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