Fehlt im Arbeitsvertrag eine Intellectual-Property-Klausel, geht das Urheberrecht nicht automatisch an den Arbeitgeber über. Das kann für den Arbeitgeber unerwünschte Folgen haben, da er die Arbeitserzeugnisse beispielsweise nicht vollumfänglich nutzen kann oder vor Gericht keine Urheberrechtsverletzung geltend machen kann.
WeiterlesenSeit dem 01. April 2020 ist das neue Urheberrecht in Kraft. Der nachfolgende Beitrag setzt sich fokussiert mit den Themen "Schutz von Fotografien" und "Internetpiraterie" auseinander. Eine umfassende Abhandlung aller Neuerungen würde den Rahmen dieses Artikels sprengen.
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