Bei Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) haftet grundsätzlich nur die Gesellschaft selbst für ihre Schulden. Wird jedoch über eine AG oder eine GmbH der Konkurs eröffnet, so können insbesondere Verwaltungsräte, Geschäftsführer und faktische Organe unter bestimmten Umständen persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Dieser Beitrag thematisiert die persönliche Haftung von Verwaltungsräten im Konkurs einer Aktiengesellschaft für Sozialversicherungsbeiträge.
WeiterlesenFehlt im Arbeitsvertrag eine Intellectual-Property-Klausel, geht das Urheberrecht nicht automatisch an den Arbeitgeber über. Das kann für den Arbeitgeber unerwünschte Folgen haben, da er die Arbeitserzeugnisse beispielsweise nicht vollumfänglich nutzen kann oder vor Gericht keine Urheberrechtsverletzung geltend machen kann.
WeiterlesenSeit dem 1. Januar 2025 ist es Gläubigern möglich, Unternehmen auch wegen öffentlich-rechtlicher Forderungen, beispielsweise aus Steuerforderungen, im Konkursweg zu betreiben. Dies stellt eine erhebliche Ausweitung der Konkursbetreibung dar und erhöht insbesondere für Unternehmen mit angespannten Liquiditätsverhältnissen das Risiko, in ein Konkursverfahren zu geraten.
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