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Keine IP-Klausel im Arbeitsvertrag - kein Urheberrecht für Arbeitgeber

Fehlt im Arbeitsvertrag eine Intellectual-Property-Klausel, geht das Urheberrecht nicht automatisch an den Arbeitgeber über. Das kann für den Arbeitgeber unerwünschte Folgen haben, da er die Arbeitserzeugnisse beispielsweise nicht vollumfänglich nutzen kann oder vor Gericht keine Urheberrechtsverletzung geltend machen kann.

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