Ständerat entschied über indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative

Zur Vorgeschichte: Im November 2017 regte die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates einen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative an, worauf der Nationalrat einen konkreten Vorschlag erarbeitete. Der Ständerat trat am 12. März 2019 auf die konkrete Vorlage des Nationalrates nicht ein, wonach das Geschäft zurück an den Nationalrat ging. Dieser hielt an seinem ursprünglichen Gegenvorschlag fest.

Der Ständerat sprach sich an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2019 für den stark abgeschwächten Vorschlag der Kommissionsminderheit aus, welcher mithin keinerlei Haftungsbestimmungen für schweizerische Unternehmen vorsieht. Dieser entspricht grundsätzlich dem Vorschlag des Bundesrates und sieht eine Berichterstattungspflicht vor. Das Geschäft geht nun zurück an den Nationalrat.

Die Haftungsfrage war das umstrittenste Element der Konzernverantwortungsinitiative bzw. des indirekten Gegenvorschlags. Die Haftungsbestimmung des Initiativtextes im Sinne einer milden Kausalhaftung sah vor, dass schweizerische Unternehmen für den Schaden haften, den sie durch kontrollierte Unternehmen aufgrund der Verletzung von international anerkannten Menschenrechten oder internationalen Umweltstandards in Ausübung ihrer geschäftlichen Verrichtung verursacht haben, wobei ein Unternehmen sich durch den Beweis der Einhaltung der gebotenen Sorgfalt entlasten kann.


Dieser Beitrag wurde von RAin Rebecca Isenegger verfasst.