Das schweizerische Mobiliarsicherungsrecht ist seit Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches 1912 im Wesentlichen unverändert geblieben. Stärker als praktisch jede andere Rechtsordnung betont es das Faustprinzip: Dieser Grundsatz legt fest, dass Sicherungsrechte an beweglichen Sachen nur wirksam begründet werden können, wenn der Sicherungsgeber den Besitz an der Sache aufgibt.
WeiterlesenMLaw Kim Nguyen, Substitutin bei Wicki Partners AG, hat als Co-Autorin den Artikel «Der Wechsel vom Konkursverfahren in ein Nachlassverfahren nach der Konkurseröffnung – sanieren, was saniert werden kann» verfasst, der in der Oktoberausgabe der Aktuelle Juristische Praxis (AJP/PJA) publiziert wird.
WeiterlesenWicki Partners AG wurde für das Jahr 2021 erneut als Top Anwaltskanzlei 2021 mit fünf Sternen ausgezeichnet. Es freut uns sehr, dass wir in diesem Jahr von der BILANZ erneut als Top Anwaltskanzlei 2021 mit der höchsten Bewertung von fünf Sternen ausgezeichnet wurden.
WeiterlesenDie Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat der BX Swiss AG und der SIX Echange Regulation AG per 1. Juni 2020 die Zulassung als Prüfstelle für Prospekte erteilt…
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