Die nachfolgende Checkliste enthält einige hilfreiche Hinweise zur rechtssicheren Auswahl eines IT - Anbieters sowie zur Vertragsprüfung. Die Checkliste nimmt jedoch nicht in Anspruch, abschliessend zu sein, da sich bei jeder IT – Beschaffung unterschiedliche und individuelle Fragen stellen.
WeiterlesenKurze Antwort: Nein!
Im Gegensatz zu Deutschland sieht das Schweizer Arbeitsgesetz keine Höchsttemperaturen vor. Es muss also auch noch bei über 35 Grad Celsius gearbeitet werden.
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