COVID-KMU-Kredite ab Do 26.03.2020, 08:00h, beantragen
Die neue COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung wurde soeben als weitere Corona-Notverordnung des Bundesrats veröffentlicht, samt den zugehörigen Erläuterungen und Medienmitteilung. Die Formulare für COVID-Überbrückungskredite für KMU sind ab Donnerstag, 26.03.2020, 08:00h, online HIER verfügbar. Die Liste der teilnehmenden Banken ist bereits publiziert. Teilweise haben die Banken bereits eigene Websites aufgeschaltet.
Wir gehen davon aus, dass am Anfang sehr viele Unternehmen auf diese Formulare zugreifen wollen. Man hat bis Ende Juli 2020 Zeit, den Antrag für die Fazilität 1, welche einfach und unbürokratisch bis zu CHF 500'000 zur Verfügung stellt. Man kann auf diesem Weg allerdings 10% des Umsatzes beantragen. Die Limite bzw. der Kredit ist in 60 Monaten amortisierbar.
Ob dieses Instrument (das auf den Bürgschaftsgenossenschaften aufbaut) die Bedürfnisse der KMU wirklich befriedigt, kann im Moment offen bleiben, es ist im Moment besser als nichts. Eine weitere Verschuldung der KMU kann sicher nicht das Ziel sein, dies würde wirtschaftlich zu einer Abwälzung des volkswirtschaftlichen Schadens auf die KMU führen. Auch das Abstützen auf den Umsatz ist ein fragliches Kriterium, das viele Fragen aufwerfen wird und vor allem umsatzstarke Unternahmen mit dünnen Margen (hochvolumige Handelsunternehmen etc.) begünstigt, aber den klassischen direktlieferenden KMU mit starken Margen eher zurücklässt. Wir informieren später mit mehr Details.
Für Fragen stehen Ihnen Balthasar Wicki und Hans Kuhn zur Verfügung