DLT-Gesetz: Nationalrat stimmt Anpassungen des Bundesrechts zu
Der Nationalrat hat die Vorlage des Bundesrates zur Anpassung von insgesamt zehn bestehenden Bundesgesetzen im Zivil- und Finanzmarktrecht (DLT-Gesetz) als Erstrat diskutiert. Der Vorschlag des Bundesrates wurde vom Nationalrat (mit wenigen Änderungen) mit 192:0 Stimmen angenommen.
Das Rahmengesetz will den rechtlichen Rahmen für die Anwendung der Distributed Ledger Technologie (DLT) verbessern. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Einführung von Registerwertrechten (Wertrechte, die auf Grundlage eines DLT-Systems emittiert werden und alle Funktionen eines Wertpapiers erfüllen). Damit wird die Digitalisierung des schweizerischen Wertpapierrechts vollendet. Ferner verbessert das DLT-Gesetz den Schutz von Krypto-Vermögenswerten in der Insolvenz einer Verwahrungsstelle sowie die Einführung des sog. DLT-Handelssystems, welches den Handel und die Verwahrung mit DLT-Effekten sowie die Abwicklung entsprechender Geschäfte zulässt. Damit wird es in der Schweiz möglich sein, auch sog. Security-Tokens an einem geregelten Handelsplatz zum Handel zuzulassen. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen orientieren sich an denjenigen für Multilaterale Handelsplattformen (MTF), doch besteht die Möglichkeit, für sog. kleine Handelsplattformen – deren Handels- oder Custody-Volumen gewisse, durch den Bundesrat festzulegende Schwellenwerte nicht überschreitet – Erleichterungen vorzusehen.
Eine der Änderungen gegenüber der Vorlage des Bundesrats ist auch eine Anpassung des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG). Finanzdienstleister, die ausschliesslich institutionellen oder professionellen Kundinnen und Kunden Finanzdienstleistungen erbringen, müssen sich demnach keiner Ombudsstelle anschliessen (Art. 77 FIDLEG). Diese Anpassung wurde zwar mit der Entlastung von kleinen DLT-Systemen begründet, gilt aber generell für Finanzdienstleister nach FIDLEG.
Die einstimmige Zustimmung des Nationalrats zur Vorlage ist ein Bekenntnis der Schweiz zur Blockchain-Technologie, das an Deutlichkeit kaum zu überbieten ist. Zwar äusserten sich einzelne Fraktionssprecher kritisch zum angeblichen Missbrauchspotential gewisser Anwendungen oder zu den Umweltauswirkungen dieser Technologie, stimmten aber letztlich doch geschlossen für die Vorlage. Hervorzuheben ist auch die breite Unterstützung für die Konzeption der Vorlage als Rahmengesetz bzw. die Ablehnung eines Blockchain-Gesetzes nach Liechtensteiner Vorbild.
Die Vorlage geht nur an die vorberatende Kommission des Ständerats und wird von diesem voraussichtlich in der Herbstsession behandelt. Die Prognose von Finanzminister Maurer, dass das DLT-Gesetz bereits per Anfang 2021 in Kraft treten könnte, dürfte angesichts der dreimonatigen Referendumsfrist dennoch übermässig optimistisch sein. Ein Inkrafttreten per Mitte 2021 ist demgegenüber realistisch.
Für weitergehende Auskünfte im Bereich Blockchain/DLT-Recht wenden Sie sich bitte direkt an Dr. Hans Kuhn oder Sebastian Wälti.