Empfehlungen für Startups und Gründer


Unser IT-Fachanwalt Sven Kohlmeier stand Anfang Februar 2023 Rede und Antwort auf dem Panel der "Swiss Startup Conference" im Trust Square beim Paradeplatz. Zusammen mit Tonia Zimmermann, Co-Founder von UMushroom, und Michael Dudli, Founder und CEO von Xelon, gab es für Schweizer Startups ganz praktische Hinweise. Fast 500 Teilnehmer waren anwesend, tauschten sich aus und netzwerkten.

Sven Kohlmeier beantwortete aus seiner anwaltlichen Erfahrung die Fragen von Adam Fulham, Gründer des Startups Network Europa. Wir fassen die Fragen und Antworten hier zusammen.

Viele Startup Gründer sind kreativ und visionär, aber aus welchen Gründen auch immer, achten diese wenig auf Buchhaltung, Cashflow and rechtliche Fragen. Warum ist das aus deiner Sicht so?

Keiner vereint alle Talente, aber wir denken oft wir können alles selbst machen. Als ich mit einem Freund ein wirklich tolles Software-Produkt entwickelte, hatten wir den besten Anwalt und den besten Programmierer im Team – uns. Aber es fehlte an einer guten Marketing-Strategie. So ist es auch bei vielen Startups. Die Gründer sind grossartig und neuartig bei der Idee, dem Glauben an das Produkt und bei der Leistung, aber sie schauen kaum oder gar nicht auf finanzielle oder rechtliche Auswirkungen. Wir bei Wicki Partners AG beraten diverse Startups bei der Gründung und stellen immer wieder fest, dass es eine wirklich visionäre Business-Idee gibt, Entrepreneurs sich aber zu wenig Gedanken um Verträge, IP und Copyright machen.

Meine Empfehlung: Lawyers-Routine. Der regelmässige Besuch beim Anwalt sollte eine Routine sein wie Sport oder die Afterwork-Apéro Runde. Das reicht zum Beispiel ein Mal im Monat für eine Stunde, um einen rechtlichen Sparring-Partner zu haben, keine Fehler zu machen und sich rechtssicher auf die Produktentwicklung konzentrieren zu können.

Was sind die wichtigsten rechtlichen Themen, die Startups berücksichtigen sollten?

Aus meiner Sicht sollten Startups die folgenden 5 wichtigen Themen beherzigen:

1.     Schriftlicher Vertrag statt unverbindlicher Verabredung:
Ich liebe Verträge und Startup-Gründer sollten dies auch. Es muss nicht immer der komplizierteste oder umfangreichste Vertrag sein, aber ein kurzer schriftlicher Vertrag, zum Beispiel über die Partnerschaftsvereinbarung, Darlehen, Service-Vereinbarungen, ist besser als eine mündliche Abrede. Enthalten sein sollten die Parteien des Vertrages, der Gegenstand und eine Zusammenfassung der wichtigsten Verabredungen sowie Fristen. Ein solcher Vertrag sollte unterschrieben sein; entweder persönlich oder mit digitaler Signatur.

2.     IP- und Copyright-Prüfung vor dem Launch von Produkt oder Leistung:
Es sollte rechtzeitig geprüft werden, dass keine Verletzung von fremdem geistigem Eigentum, Marken oder Namen vorliegt. Auch sollte jedes Startup rechtzeitig seine eigene Marke oder Patente schützen, bevor das Produkt vertrieben wird. Der Schutzumfang kann örtlich nur für die Schweiz oder aber auch für die EU oder weitere Länder erfolgen. Es ist aufwendig und teuer, wenn das Produkt und Marketing fertig ist und dann ein Neubranding erfolgen muss, weil Rechte Dritter entgegenstehen.

3.     Geschäftsführer haben gesetzliche Pflichten:
Geschäftsführer sollten ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur ordnungsgemässen Geschäftsführung kennen. Hierzu zählen zum Beispiel steuerliche Pflichten, aber auch strafrechtliche Konsequenzen wie Konkursverschleppung oder Unterlassung der Buchführung. Auch die Grundsätze von "Good Governance" und "Compliance" sind zu berücksichtigen.

4.     Regulierungen in der EU beachten:
Bei Angeboten innerhalb der EU oder für EU-Bürger gelten diverse europäische und länderspezifische rechtliche Vorgaben. In der EU gibt es umfangreichere Regulierungen als in der Schweiz, zum Beispiel zum Verbraucherschutz oder bei Angeboten im Internet. Das beginnt beim Datenschutz und endet bei Informationspflichten für Verbraucher auf der Webseite. Wer sein Angebot und Leistungen nur innerhalb der Schweiz anbietet, unterliegt jedoch auch hier Vorgaben nach Schweizer Recht, wie zum Beispiel der Impressumpflicht von Webseiten oder Vorgaben der Finanzmarktaufsicht (FINMA).

5.     Risikobasierten Ansatz verfolgen:
Jeder Gründer sollte nach rechtlicher Beratung abwägen, wie ein rechtliches Risiko vermieden werden und wo das rechtliche Risiko zum Beispiel bewusst in Kauf genommen werden kann. Für Startups, insbesondere mit begrenzten finanziellen Mitteln, braucht es zum Beispiel meistens keine mehrseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, viel wichtiger ist ein eindeutiger Vertrag (siehe Punkt 1). Auch bei der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben ist immer eine Risikoabschätzung vorzunehmen.  Denn wenn einige wichtige Vorbereitungen vorgenommen werden, vermindert dies grösstenteils die Situationen bei der eine gesetzliche Busse oder ein gesetzliches Vergehen eintreten könnte.

 

Meine persönliche Empfehlung: Expertise an Bord oder in den Verwaltungsrat holen. Tonia Zimmermann begründete auf der Konferenz, dass Verwaltungsratsmitglieder wichtig für Unternehmen sind, um eine wertvolle und externe Expertise einzuholen. Dieser Auffassung schliesse ich mich an. Jeder Gründer kann und sollte sich Expertise in seinen Verwaltungsrat holen. Damit hat der Gründer eine oder mehrere Expertinnen oder Experten an der Seite, welche sich mit finanziellen oder rechtlichen Themen auskennen. So kann sich jeder auf seine Kernkompetenz konzentrieren. Viele Anwälte von Wicki Partners AG sind in Verwaltungsräten von Startups oder Unternehmen aktiv und unterstützen so die Gründer oder alteingesessene Geschäftsführer.

 


Als Ansprechpartner für Startups und IT-rechtliche Fragen steht Ihnen Sven Kohlmeier (Fachanwalt für IT-Recht) gerne zur Verfügung. Sven Kohlmeier ist auf der Anwaltsliste (Art. 28 BGFA) des Kantons Zürich eingetragen sowie in Berlin (Deutschland) als Rechtsanwalt zugelassen. Er berät und vertritt Startups im Schweizer wie auch im Europäischen und Deutschen Recht. Mirijam Gröbli betreut bei Wicki Partners AG die Bereiche Marken- und IP-Schutz.

(Foto: Sebastian Schmider)