Ab dem 1. November 2019 treten die Änderungen betreffend der Abschaffung der Inhaberaktie voraussichtlich in Kraft. Die geplante Gesetzesrevision bringt nicht nur zivilrechtliche Änderungen, sondern auch neue strafrechtliche Sanktionen mit sich.
WeiterlesenIm Rahmen der Umsetzung der Empfehlungen des Global Forums on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (OECD) muss die Transparenz bei juristischen Personen erhöht werden und somit hat sich eine Anpassung bei den Inhaberaktien aufgedrängt. Inhaberaktien sind international auf Kritik gestossen, weil sie anonym und leicht übertragbar sind und somit für Steuerhinterziehung und Geldwäscherei missbraucht werden können. Trotzdem wurde eine Anpassung vom Parlament auf die lange Bank geschoben und musste jetzt innert kurzer Frist umgesetzt werden, was im Parlament beanstandet wurde.
WeiterlesenDie Eigentumsverhältnisse sind vor allem bei Umstrukturierungen, Nachfolgregelungen oder bei Finanzierungsrunden relevant. Die Eigentumsverhältnisse können aber auch bei Streitigkeiten unter Aktionären bedeutsam sein, ein Aktionär kann seine Rechte nur wahrnehmen, wenn er das Eigentum der Aktien nachweisen kann. Die Problematik betrifft sowohl gestandene Unternehmen, bei denen es um eine Nachfolge geht, als auch Start-Up’s, bei welchen sich die Eigentumsverhältnisse durch Finanzierungsrunden immer wieder ändern können.
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