Bis anhin galt das Datenschutzrecht der EU nur für Unternehmen, welche in der EU eine Niederlassung hatten. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) weicht nun von diesem Prinzip ab, was zur Folge hat, dass das neue Recht potenziell nicht nur Unternehmen in der EU betrifft. Der Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst unter gewissen Voraussetzungen ebenso Unternehmen ausserhalb der EU. Insbesondere Schweizer Unternehmen, welche vielfach in der EU tätig sind, könnten von der DSGVO betroffen sein.
Diese grenzüberschreitende Anwendbarkeit hat bei vielen Unternehmen ausserhalb der EU zu Unsicherheiten geführt.
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