After almost two years of the GDPR, the fines from the regulators are starting to pile up. Buying or merging with a company that lacks proper cybersecurity, or one that is not in compliance with the GDPR, becomes a considerable risk. For instance, Marriott was fined £99 million by the Information Commissioner’s Office (ICO), which is the UK regulator, after hackers stole the guest records of the Starwood Hotels & Resorts Worldwide that it had acquired. A study by Merrill Corporation has shown that over half (55%) of practitioners surveyed across EMEA said they had worked on M&A transactions that had not progressed because of concerns around a target company’s data protection and compliance with GDPR. Therefore, non – compliance with GDPR can become a serious issue for the seller.
WeiterlesenIn einem kürzlich in der Zeitschrift Datenschutz für Praktiker erschienen Artikel befasst sich Yves Gogniat mit IoT, Wearables, Smart Devices uns sonstige mit dem Internet verknüpfte Geräte (Connected Devices). Unter dem Titel «Kann ich Personendaten durch Connected Devices ohne Einwilligung erfassen?» geht er den Fragen nach, inwiefern für den Einsatz von Connected Devices eine Einwilligung der betroffenen Person notwendig ist sowie wie man mit Connected Devices umgeht, die kein eigenes Interface haben.
Der Artikel ist hier abrufbar.
WeiterlesenDie Fashion ID betreibt die Internetseite des Düsseldorfer Modehauses Peek & Cloppenburg und hatte auf der Webseite entsprechend «Gefällt mir»-Button von Facebook eingebunden. Die Verbraucherzentrale NRW sah darin einen Verstoss gegen den Datenschutz, da mit der Einbindung eine automatische Weitergabe von Daten an Facebook erfolgte. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale fehlte es somit an der notwendigen Einwilligung zur Datenübermittlung an Facebook. Der Fall wird noch unter dem alten Datenschutzrecht entschieden, da der Begriff «des Verantwortlichen» jedoch in beiden Gesetzen sehr ähnlich ist, wird das Urteil auch unter der DSGVO relevant sein.
Der EuGH hat entschieden, dass der «Gefällt mir»-Button von Facebook nicht datenschutzkonform implementiert wurde und der Webseitenbetreiber eine Mitverantwortung für solche Plugins trägt.
WeiterlesenEin niederländisches Krankenhaus wurde gebüsst, weil mehrere unbefugte Spitalmitarbeiter die elektronische Patientenakte einer prominenten Person eingesehen haben (Kurzinformation in Englisch sowie Originalmeldung auf Holländisch).
Solche Vorfälle sind leider keine Einzelfälle. In der Schweiz beispielsweise hat der Verkaufsversuch von Michael Schumachers Patientenakte für Aufsehen gesorgt, und in Deutschland hat sich beim Tugce-Fall herausgestellt, dass trotz interner Richtlinie eine überdurchschnittliche Anzahl von Krankenhausmitarbeitenden die Patientenakte von Frau Tugce gelesen haben.
WeiterlesenUntil now, EU Data Protection Laws have only applied to companies with a presence in the EU. The General Data Protection Regulation (GDPR) now deviates from this principle, with the consequence that the new law not only affects companies within the EU, but also countries outside of its borders. In certain situations, the GDPR is also applicable to companies (controllers) outside of the EU.
The potential cross-border applicability has left many companies outside the EU confused, and it has led to uncertainty.
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Bis anhin galt das Datenschutzrecht der EU nur für Unternehmen, welche in der EU eine Niederlassung hatten. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) weicht nun von diesem Prinzip ab, was zur Folge hat, dass das neue Recht potenziell nicht nur Unternehmen in der EU betrifft. Der Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst unter gewissen Voraussetzungen ebenso Unternehmen ausserhalb der EU. Insbesondere Schweizer Unternehmen, welche vielfach in der EU tätig sind, könnten von der DSGVO betroffen sein.
Diese grenzüberschreitende Anwendbarkeit hat bei vielen Unternehmen ausserhalb der EU zu Unsicherheiten geführt.
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