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Ab 01.01.2027: Pflicht zur elektronischen Eingabe im Rechtsverkehr im Kanton Zürich

Mit Inkrafttreten des revidierten Verwaltungsrechtspflegegesetzes des Kantons Zürich am 01.01.2027 werden neu die Ämter sowie das Verwaltungsgericht verpflichtet, ihre Akten elektronisch zu führen und untereinander auf elektronischem Weg zu verkehren. Weiter unterstehen neu gewisse Personenkreise der "digital only"-Pflicht. Was diese Änderungen für Unternehmen und Privatpersonen bedeuten, zeigen wir in diesem Beitrag auf.

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