In letzter Zeit hat das Influencer - Marketing an Popularität gewonnen. Im Gegensatz zu anderen Ländern – wie Deutschland – gab es in der Schweiz bis anhin noch keine Entscheide zu Influencer – Werbung. Die Frage, ab wann ein Beitrag als Schleichwerbung gilt und somit gegen das Wettbewerbsrecht verstösst, ist in der Schweiz bis anhin noch nicht geklärt.
Die Stiftung für Konsumentenschutz hatte nun bei der Lauterkeitskommission Beschwerden gegen mehrere (prominente) Influencer eingereicht, um auch in der Schweiz rechtliche Klarheit zu schaffen.
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