Inhaberaktien werden abgeschafft

Im Rahmen der Umsetzung der Empfehlungen des Global Forums on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (OECD) muss die Transparenz bei juristischen Personen erhöht werden und somit hat sich eine Anpassung bei den Inhaberaktien aufgedrängt. Inhaberaktien sind international auf Kritik gestossen, weil sie anonym und leicht übertragbar sind und somit für Steuerhinterziehung und Geldwäscherei missbraucht werden können. Trotzdem wurde eine Anpassung vom Parlament auf die lange Bank geschoben und musste jetzt innert kurzer Frist umgesetzt werden, was im Parlament beanstandet wurde.

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Unklare Eigentumsverhältnisse bei Aktiengesellschaften

Die Eigentumsverhältnisse sind vor allem bei Umstrukturierungen, Nachfolgregelungen oder bei Finanzierungsrunden relevant. Die Eigentumsverhältnisse können aber auch bei Streitigkeiten unter Aktionären bedeutsam sein, ein Aktionär kann seine Rechte nur wahrnehmen, wenn er das Eigentum der Aktien nachweisen kann. Die Problematik betrifft sowohl gestandene Unternehmen, bei denen es um eine Nachfolge geht, als auch Start-Up’s, bei welchen sich die Eigentumsverhältnisse durch Finanzierungsrunden immer wieder ändern können.

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Sicherung von IP-Rechten im IT-Umfeld

Im IT-Umfeld ergeben sich immer wieder Probleme bei der Frage, wie eigene IP-Rechte (Immaterialgüterrechte) gesichert werden sollen oder können. Neben technischen Lösungen wie Downloadsperren steht die vertragliche Sicherung der Rechte in den entsprechenden Softwareverträgen im Vordergrund. Nachfolgend soll kurz umschrieben werden, was Unternehmen vertraglich unternehmen sollten, um ihre eigenen IP-Rechte zu sichern und gegebenenfalls durchsetzen zu können.

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