Im Zusammenhang mit der Revision des Geldwäschereigesetzes hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die Geldwäschereiverordnung-FINMA teilrevidiert. Sie wird zeitgleich wie das revidierte Geldwäschereigesetz per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Durch die Änderungen wir den wichtigsten Empfehlungen des Länderberichts der Financial Action Task Force (FATF) Rechnung getragen.
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