Der Jahreswechsel ist nicht nur die Möglichkeit, dass bisherige Jahr Revue passieren zu lassen oder die gesetzlichen Pflichten wie z.B. die Erstellung der Bilanz und Erfolgsrechnung vorzubereiten und vorzunehmen. Der Jahreswechsel ist auch immer ein Ausblick, welche gesetzlichen Änderungen im neuen Jahr anstehen. Es zählt zu den Pflichten von jedem Geschäftsinhaber, Verwaltungsrat oder Geschäftsführer, gesetzliche Änderungen zu kennen und ggf. erforderliche Risiko-Bewertungen vorzunehmen oder Massnahmen zur Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben einzuleiten. Wir wollen Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Änderungen geben – vielfach haben wir in ausführlichen Beiträgen im Laufe des Jahres darüber berichtet. Alles kompakt finden Sie hier aufbereitet.
WeiterlesenAm 1. Januar 2022 sind die Bestimmungen in Kraft getretenen, welche eine Berichterstattungspflicht von Unternehmen über nichtfinanzielle Belange (Art. 964a ff. OR) sowie Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten in den Bereichen Konfliktmineralien und Kinderarbeit (Art. 964j ff. OR) vorsehen. Unsere Übersicht zeigt Ihnen auf, wer in der Schweiz konkret sorgfalts- und berichterstattungspflichtig ist und was die neuen Bestimmungen für ihre Adressaten konkret bedeuten.
WeiterlesenIm Zusammenhang mit der Revision des Geldwäschereigesetzes hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die Geldwäschereiverordnung-FINMA teilrevidiert. Sie wird zeitgleich wie das revidierte Geldwäschereigesetz per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Durch die Änderungen wir den wichtigsten Empfehlungen des Länderberichts der Financial Action Task Force (FATF) Rechnung getragen.
WeiterlesenAm 3. März 2013 fand im Rahmen der Volksinitiative "gegen die Abzockerei" Art. 95 Abs. 3 BV Eingang in die Bundesverfassung. Die Bestimmungen in Art. 95 Abs. 3 BV sind nicht unmittelbar anwendbar und weisen sich als Aufträge an den Gesetzgeber aus. Bis zur Umsetzung der Aufträge im Obligationenrecht (OR) sowie im Strafgesetzbuch (StGB) hat der Bundesrat als Übergangsbestimmung per 1. Januar 2014 die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) erlassen. Dieser Beitrag zeigt im Einzelnen auf, wie die Umsetzung der Regelungen ins OR stattfindet und ob allfälliger Handlungsbedarf für die Aktiengesellschaften besteht.
WeiterlesenEines der Hauptziele der Aktienrechtsrevision sind nach wie vor die Verbesserung und Modernisierung der Vorschriften betreffend Corporate Governance von Schweizer Gesellschaften. Insbesondere die Stärkung des Schutzes von Minderheitsaktionären wurde bei der Revision des Aktienrechts berücksichtigt.
WeiterlesenDieser Artikel umschreibt die neuen Ausgestaltungsmöglichkeiten von Generalversammlungen mit dem Einsatz von elektronischen Mitteln und legt dar, welche Handlungen vorzunehmen sind, um ab 1. Januar 2023 von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen zu können
WeiterlesenDie Aktienrechtsrevision (voraussichtlich in Kraft ab 1.1.2023) bringt einige Änderungen wie das Aktienkapital in ausländischer Währung, die Anpassung des Mindestnennwertes oder das Kapitalband mit sich. Wir fassen diese zusammen und skizzieren die mögliche Auswirkungen für die Praxis.
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