Posts getaggt mit Revision Datenschutzgesetz
Was folgt auf 2022? Das Jahr 2023 und diverse gesetzliche Änderungen

Der Jahreswechsel ist nicht nur die Möglichkeit, dass bisherige Jahr Revue passieren zu lassen oder die gesetzlichen Pflichten wie z.B. die Erstellung der Bilanz und Erfolgsrechnung vorzubereiten und vorzunehmen. Der Jahreswechsel ist auch immer ein Ausblick, welche gesetzlichen Änderungen im neuen Jahr anstehen. Es zählt zu den Pflichten von jedem Geschäftsinhaber, Verwaltungsrat oder Geschäftsführer, gesetzliche Änderungen zu kennen und ggf. erforderliche Risiko-Bewertungen vorzunehmen oder Massnahmen zur Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben einzuleiten. Wir wollen Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Änderungen geben – vielfach haben wir in ausführlichen Beiträgen im Laufe des Jahres darüber berichtet. Alles kompakt finden Sie hier aufbereitet.

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Urteilsbesprechung: Auskunftsrecht nach DSG zwecks Abklärung eigener Prozessaussichten – Ausweitung auf arbeitsrechtliche Sachverhalte?

Mit Urteil BGer 4A_277/2020 hat das Bundesgericht entschieden, dass die Geltendmachung des Auskunftsrechts nach Art. 8 DSG zwecks Abklärung von Prozessaussichten rechtsmissbräuchlich und damit abzulehnen ist. Es stellt sich die Frage, wie sich dieser Entscheid auf andere Gebiete als auf das Gesellschaftsrecht auswirken wird, namentlich auf arbeitsrechtliche Streitigkeiten.

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Datenschutzrechtsrevision | Teil 3: Cyberangriff – die richtige Reaktion zählt

Cyberangriffe auf Unternehmens- und Verwaltungsdaten zählen in Zeiten der Digitalisierung bedauerlicherweise zum Alltag. Oftmals erfahren die Öffentlichkeit und die betroffenen Personen entweder gar nicht oder sehr spät von solchen Vorfällen, auch weil damit ein Reputationsschaden befürchtet wird. Doch insbesondere die angemessene Reaktion auf solche Cyber-Attacken ist essentiell.

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Update Totalrevision des Datenschutzgesetzes

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) hat die Beratung der Vorlage zur Totalrevision des Datenschutzgesetzes (17.059) abgeschlossen. Die Vorlage wurde jedoch nur knapp, durch den Stichentscheid des Präsidenten, nach neun zu neun Stimmen bei sieben Enthaltungen angenommen. Es zeigt, dass noch keine Einigkeit unter den verschiedenen Interessengruppen besteht und somit die Gesetzesrevision doch länger als ursprünglich geplant dauern wird. Ausserdem hat die Kommission beschlossen, dass das neue Gesetz erst nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren in Kraft treten soll. Dies würde bedeuten, dass wir wohl erst ca. 2022/2023 ein neues Datenschutzgesetz haben werden.

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