Wann gilt die Datenschutzgrundverordnung für Unternehmen ausserhalb der EU?
Bis anhin galt das Datenschutzrecht der EU nur für Unternehmen, welche in der EU eine Niederlassung hatten. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) weicht nun von diesem Prinzip ab, was zur Folge hat, dass das neue Recht potenziell nicht nur Unternehmen in der EU betrifft. Der Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst unter gewissen Voraussetzungen ebenso Unternehmen ausserhalb der EU. Insbesondere Schweizer Unternehmen, welche vielfach in der EU tätig sind, könnten von der DSGVO betroffen sein.
Diese grenzüberschreitende Anwendbarkeit hat bei vielen Unternehmen ausserhalb der EU zu Unsicherheiten geführt.
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Habe ich einen Anspruch auf Hitzefrei?
Kurze Antwort: Nein!
Im Gegensatz zu Deutschland sieht das Schweizer Arbeitsgesetz keine Höchsttemperaturen vor. Es muss also auch noch bei über 35 Grad Celsius gearbeitet werden.
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Inhaberaktien werden abgeschafft
Im Rahmen der Umsetzung der Empfehlungen des Global Forums on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (OECD) muss die Transparenz bei juristischen Personen erhöht werden und somit hat sich eine Anpassung bei den Inhaberaktien aufgedrängt. Inhaberaktien sind international auf Kritik gestossen, weil sie anonym und leicht übertragbar sind und somit für Steuerhinterziehung und Geldwäscherei missbraucht werden können. Trotzdem wurde eine Anpassung vom Parlament auf die lange Bank geschoben und musste jetzt innert kurzer Frist umgesetzt werden, was im Parlament beanstandet wurde.
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Unklare Eigentumsverhältnisse bei Aktiengesellschaften
Die Eigentumsverhältnisse sind vor allem bei Umstrukturierungen, Nachfolgregelungen oder bei Finanzierungsrunden relevant. Die Eigentumsverhältnisse können aber auch bei Streitigkeiten unter Aktionären bedeutsam sein, ein Aktionär kann seine Rechte nur wahrnehmen, wenn er das Eigentum der Aktien nachweisen kann. Die Problematik betrifft sowohl gestandene Unternehmen, bei denen es um eine Nachfolge geht, als auch Start-Up’s, bei welchen sich die Eigentumsverhältnisse durch Finanzierungsrunden immer wieder ändern können.
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Sicherung von IP-Rechten im IT-Umfeld
Im IT-Umfeld ergeben sich immer wieder Probleme bei der Frage, wie eigene IP-Rechte (Immaterialgüterrechte) gesichert werden sollen oder können. Neben technischen Lösungen wie Downloadsperren steht die vertragliche Sicherung der Rechte in den entsprechenden Softwareverträgen im Vordergrund. Nachfolgend soll kurz umschrieben werden, was Unternehmen vertraglich unternehmen sollten, um ihre eigenen IP-Rechte zu sichern und gegebenenfalls durchsetzen zu können.
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