Der Rechtsstillstand gemäss Art. 62 SchKG tritt am 19. März 2020 um 07:00h in Kraft und gilt bis zum 4. April 2020 um 24 Uhr. Während dieser Zeit können keine Betreibungshandlungen vorgenommen werden…
WeiterlesenTCM- und andere zugelassenen komplementärmedizinischen Therapeuten dürfen (ja sollen gar) weiterhin ihre Tätigkeiten ausführen, wenn auch mit Auflagen und Einschränkungen.
WeiterlesenDie notrechtlichen Vorschriften zur elektronische GV sind nicht nur bei Versammlungen von «Gesellschaften» zulässig, sondern bei allen juristischen Personen (Genossenschaften, Stiftungen, Vereinen) anwendbar.
WeiterlesenDie Absage einer Grossveranstaltung wegen COVID-19-Massnahmen könnte allenfalls ein Anwendungsfall von Art. 119 OR (Unverschuldete Unmöglichkeit) sein.
WeiterlesenGrundlageninformationen zur Beantragung von Kurzarbeit und zur Kurzarbeitsentschädigung (KAE).
WeiterlesenDie Anordnung von Home Office hat rechtliche Aspekte, die aber temporär und pragmatisch mit minimalem Aufwand geregelt werden können.
WeiterlesenDer Zugriff des Arbeitgebers auf E-Mail Adressen, die auf den Namen eines Arbeitnehmers lauten, ist unter persönlichkeits- und datenschutzrechtlicher Sicht problematisch und muss in einem Reglement geregelt werden.
WeiterlesenCorona und COVID-19 bringt für Arbeitgeber verschiedene zusätzliche Pflichten mit sich. Wie können Arbeitnehmer geschützt werden, ohne dass die Produktivität leidet? Wie ist die Lohnfortzahlungspflicht? Darf Home-Office angeordnet werden?
WeiterlesenSind die Auswirkungen des Coronavirus auf die Möglichkeit zum Erbringen von vertraglich zugesicherten Leistungen ein Anwendungsfall von Höherer Gewalt (Force Majeure)?
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